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§
1 Sachlicher Anwendungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für den Kauf von EDV-Anlagen und
Geräten, von Hard- und Software, für die Wartung während der
Gewährleistungsfrist und für andere vereinbarte Leistungen.
§ 2 Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur
gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen.
Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muß er uns sofort
schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor,
unsere Angebote zurückzuziehen, ohne daß uns gegenüber Ansprüche
irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis
auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte
mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug
genommen wurde.
§ 3 Vertragsschluß
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell
ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie die Vertragsaufhebung
sind schriftlich zu vereinbaren.
Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder
in Bezug genommen ist, haben wir dem Kunden keine Zusagen gemacht.
Weitere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Absprachen
zwischen den Parteien, die diesen Vertrag oder einen der darin
geregelten Gegenstände betreffen, bestehen nicht.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware netto ohne Skonto stets in bar
und bei Kaufleuten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen,
wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Wir sind berechtigt nach Vertragsabschluß eine angemessene
Vorauszahlungen bis zu 10 % des Kaufpreises bzw. der Auftragssumme zu
verlangen.
Wir behalten uns vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit
von mehr als vier Monaten unsere Preise entsprechend zwischenzeitlich
eingetretener Kostensteigerungen - z. B. Lohn- und
Materialpreissteigerungen, Steigerungen der Preise unserer
Vorlieferanten - zu erhöhen. Übersteigt die Erhöhung mehr als 5 % des
vereinbarten Preises, steht dem Käufer ein Rücktritts- bzw.
Kündigungsrecht zu.
Ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber
unseren Forderungen steht dem Kunden nur zu, soweit seine
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Lieferzeiten, Lieferverzug, Versand, Gefahrtragung,
Gefahrübergang, Rücktritt
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese die Verwendbarkeit
des Produkts zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht
beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
Höhere Gewalt oder Ereignisse - hierzu gehören insbesondere
nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, unverschuldeter Ausschuß bei
einem wichtigen Arbeitsstück oder andere unverschuldete Verzögerungen
in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Verzögerung bei der
Beförderung, behördliche Anordnungen usw. die uns unverschuldet daran
hindern, die verbindlich vereinbarten Lieferfristen- und Termine
einzuhalten, verlängern diese Fristen und Termine um die Dauer der
jeweiligen Behinderung.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als
drei Monaten, so kann jeder der Vertragspartner vom Vertrag
zurücktreten.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Haus
verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Käufers.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu
vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf ihn über; auf Wunsch und Kosten des Kunden versichern wir die Waren
gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden
Ist der Kunde Kaufmann, so ist er bei nicht in einem Mangel bestehenden
Pflichtverletzungen des Lieferers nur bei einem Verschulden des
Verwenders berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Einarbeitung, Dokumentation und Nutzungsrecht
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht an
dem im Programmschein aufgeführten Programm sowie dem zur Benutzung
notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich mit
Ausnahme von Betriebssoftware um ein nicht ausschließliches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht.
Der Kunde darf sich Sicherungskopien herstellen.
Das Recht des Kunden, die Hardware zu veräußern, bleibt davon
unberührt.
Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen umfassen beim Verkauf von
Neuprodukten eine Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache.
Sollte der Hersteller diese aber gar nicht zur Verfügung stellen,
weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hin.
Eine kostenlose Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte
Hard- und Software ist in unseren Preisen nicht enthalten. Diese
Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach
Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen
Berechnung erbracht.
Die Auswahl der Programme und die Beratung hinsichtlich der vom Kunden
beabsichtigten Anwendungen sowie Einweisungen, Schulungen und sonstige
technische Unterstützungen des Kunden sind nicht Gegenstand dieses
Vertrages. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein. Ohne
eine solche Vereinbarung trägt der Kunde das alleinige Risiko für die
Auswahl der Programme und deren Eignung für die beabsichtigten
Anwendungen.
§ 7 Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistung- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme
bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluß gültigen und dem Kunden
bekannt gemachten Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende
Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z. B. Überkapazität,
Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder
Vernetzungsmöglichkeiten sind ausdrücklich von der kundenspezifischen
Situation und sind schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für
Individuell kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige
spezielle Einsatzbedingungen.
§ 8 Gewährleistung
Ansprüche der Kunden wegen Sachmängeln verjähren in 24 Monaten - bei
Kaufleuten in 12 Monaten - ab Übergabe der Ware.
Der Kunde muss erkannte Mängel unverzüglich- spätestens innerhalb von
zehn Tagen - schriftlich anzeigen.
Für Kaufleute gelten die §§ 377 ff. HGB.
Soweit der Mangel nicht Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist steht
uns beim Anspruch auf Nacherfüllung hinsichtlich der Art der
Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer
mangelfreien Sache) ein Wahlrecht zu.
Der Kunde hat uns für die Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist von
mindestens einer Woche zu setzen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde zur Minderung oder zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Die zum Zwecke der Mangelbeseitigung ersetzten Teile oder
ausgetauschten Waren sind uns zu übereignen.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht, wenn ein Fehler
verursacht wurde durch
a) äußere, mechanische oder chemische Einflüsse auf den Kaufgegenstand;
b) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes;
c) Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch
Dritte bzw. nicht durch uns autorisierte Personen.;
d) Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien in den
Kaufgegenstand, Installation von Software oder Anschluß an eine
Datenbank, deren Verwendung von uns nicht genehmigt wurde oder
Veränderung des Kaufgegenstandes in einer von uns nicht genehmigten
Weise;
e) Nichtbefolgung von Vorschriften von uns über die Behandlung, Wartung
und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) insbesondere
Nichteinhaltung der gem. solcher Vorschriften vorgesehenen
Wartungsintervalle.
Soweit der Besteller als Kaufmann Gewährleistungsansprüche gegen den
Lieferer aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Lieferers oder seiner
Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über
bestimmte Eigenschaften geltend macht (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB), trägt
der Kunde die Beweislast dafür, dass die Äußerung kausal für seinen
Kaufentschluss war.
Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter haften wir gegenüber Kauleuten
nicht.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur
vollständigen Erfüllung des Kaufpreisanspruches und der sonstigen
Forderungen gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand
vor.
Bei Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware
bis zur Erfüllung der gesamten - auch künftigen oder bedingten - Haupt-
und Nebenforderungen aus unseren Leistungen und Lieferungen vor.
Wir verpflichten uns die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
insoweit freizugeben, als daß der Wert der Waren unsere Forderungen um
mehr als 20 % übersteigt.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder
in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe
der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies
gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
§ 10 Haftung
Schadensersatzansprüche der Kunden wegen Pflichtverletzungen sind
unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug,
Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, mangelhafter Leistung,
sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung
ausgeschlossen.
Dieses gilt nicht:
1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
;
2. Für sonstige Schäden, wenn diese
a) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
uns oder von unseren leitenden Angestellten beruhen,
b) eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht –
insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht) verletzt wurde
c) eine sonstige, nicht unter b) fallende Pflicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig auch durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.
In den Fällen b) und c) ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz
des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen bzw. beschränkt wurde,
gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Verlangt der Besteller anstelle von Schadensersatz statt der Leistung
vom Lieferer Ersatz der Aufwendungen , die er im Vertrauen auf den
Erhalt der Leistung gemacht hat (§ 284 BGB) sind diese Aufwendungen der
Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger Dritter
gemacht hätte.
§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist
unser Sitz. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht an unserem
Sitz zuständig. Dieses gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§ 12 Übertragbarkeit
Die beiderseitigen Rechte aus dem Vertrag dürfen nur im wechselseitigen
Einverständnis übertragen werden.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
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